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AGB

1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und mit uns geschlossenen Kaufverträge. Einkaufsbedingungen der Kunden, die unseren Bedingungen entgegenstehen, verpflichten uns nur dann, wenn wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot, Vertragsschluss im Internet 
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Lieferungsmöglichkeiten freibleibend. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB. Mit Verbrauchern i. S. v.  § 13 BGB schließen wir keine Verträge.
Sofern der Kunde über unseren Webshop bestellt, kann er aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.

3. Lieferung/ Versand
Wir werden alle Aufträge so rasch wie möglich liefern. Feste Lieferzeiten bestehen allerdings nicht. Ist ausnahmsweise ein fester Liefertermin vereinbart worden, ist der Kunde verpflichtet, uns im Falle des Lieferverzuges eine angemessene Nachfrist zuzugestehen.
Der Tag, an dem die Ware unser Werk oder Lager verlässt, gilt als Liefertag.
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Werk Herne oder ab Auslieferungslager. Die Transportgefahr trägt der Kunde, wobei die Gefahr spätestens mit der Übergabe der Ware (Beginn des Verladevorgangs maßgeblich) an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden übergeht. 
Die Wahl des Versandweges erfolgt bei fehlender Angabe durch uns. Eine Versicherung der Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden. 
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Lieferfristen bzw. Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

4. Preise/ Mengen
Sofern zwischen Vertragsschluss und vorgesehenem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. 
Im Übrigen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen (z. B. Materialpreisveränderungen, Lohnerhöhungen) an den Kunden weiterzugeben, bei einer hieraus resultierenden Preiserhöhung von mehr als 5% der ursprünglichen Netto-Vertragssumme steht ihm das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Der Kunde hat sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung über den Rücktritt zu erklären.
Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus derselben Bestellung ergeben, unter der die betreffende Lieferung erfolgt ist.
Die Gewichte, Volumen, Massen oder Mengen, die für die Berechnung maßgebend sind, werden in unserem jeweiligen Lieferwerk festgestellt, es sei denn, der Kunde verlangt auf eigene Kosten eine andere amtliche Feststellung.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zzgl. Umsatzsteuer zu leisten.

6. Beschaffenheit der Ware, technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung
Nur die in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen enthaltenen Angaben gelten grundsätzlich als Beschreibung für die Beschaffenheit unserer Ware. Andere Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift oder durch Versuche gilt nur als uns nicht bindender Hinweis und erfolgt nach bestem Wissen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass durch unsere Hinweise Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Unsere Angaben befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehenen Verfahren und Zwecke. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen deshalb ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Die Überlassung von Mustern dient nur dann der Beschaffenheitsbeschreibung, wenn es sich um Muster handelt, die serienmäßig hergestellt werden, also nicht um Labormuster.

7. Mängelrügen
Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Den Kunden trifft die Beweislast für einen verborgenen Mangel. 
Nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis darf der Kunde beanstandete Ware zurücksenden.

8. Rechte des Kunden bei Mängeln
Berechtigte Mängelansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung. Erst wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann der Kunde andere gesetzliche Mängelhaftungsrechte geltend machen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

9. Garantie
Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

10. Schadenersatz
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder anderer Erfüllungsgehilfen sind Schadenersatzansprüche des Kunden auch außervertraglicher Art ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Waren sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind. 
Bei Verzögerung der Leistung haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Vorsatz resultieren, gelten die vorstehenden Beschränkungen nicht. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

11. Verjährung
Mängelansprüche verjähren im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Mängelansprüche im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren in 5 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie z. B. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Haftung bei der Übernahme von Garantien.

12. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung unserer sämtlichen jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt gleichzeitig die Rücktrittserklärung vom Vertrag ebenso in der Pfändung der Kaufsache. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden unter Berücksichtigung der Verwertungskosten angerechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er darf seinerseits die gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu verarbeiten, alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung oder -verarbeitung erwachsen, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde ermächtigt, hiervon unberührt bleibt unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderung so lange nicht einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Verzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Kunde, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren wird stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache ebenfalls im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen vermischten Gegenständen.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Er verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch die Forderung mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwächst.
Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Der Kunde hat uns in den Fällen unverzüglich zu benachrichtigen, in denen Dritte Ware pfänden, Rechte an Waren geltend machen oder Waren in Besitz nehmen wollen, für die zu unseren Gunsten noch eine Kaufpreisforderung besteht (auch Restforderung). Die Benachrichtigungspflicht gilt auch für die Fälle, in denen im Rahmen eines Gesamtproduktes eine Saldoforderung zu unseren Gunsten besteht, das Einzelstück, an dem Dritte Rechte geltend machen, dagegen bereits bezahlt ist. Unverzüglich nach Bekanntgabe von Zahlungseinstellungen ist der Kunde verpflichtet, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware zu übersenden. Dies gilt auch, soweit die Vorbehaltsware verarbeitet ist.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Herne. 
Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag ist Herne. 

14. Sonstiges
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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