Informationen zur Beschränkung von Diisocyanaten

Warum wurde diese Verordnung erlassen? 

Diisocyanate stellen als reaktive chemische Stoffe zunächst grundsätzlich eine Gefahrenquelle für den Anwender dar. In einigen Fällen kann durch unsachgemäße Anwendung eine Überexposition eine allergische Reaktion auslösen. Das kann bei betroffenen Personen Atembeschwerden, in schweren Fällen Asthma, verursachen. Reduzierung der Exposition führt bei die meisten Menschen zu einem Nachlassen der Symptome oder sogar vollständiger Erholung. 

Wie andere Gefahrstoffe auch können diisocyanathaltige chemische Produkte sicher gehandhabt werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und, bestenfalls, ein geeignetes Risikomanagementsystem umgesetzt wird. Daher ist es entscheidend, dass der Anwender Kenntnis über die Gefahren und den sicheren Umgang hat.

Im Gegensatz zu den Ausgangsprodukten können vollständig ausgehärtete Polyurethane als frei von Diisocyanaten angesehen werden. Diese sind nur in den reaktiven Komponenten enthalten und reagieren mit anderen Stoffen (Polyolen, Wasser, Luftfeuchtigkeit) zu ihrerseits gesundheitlich unbedenklichen Produkten. 


Was bedeutet das für Benutzer? 

Ab dem 24. August 2023 müssen im Sinne der Anforderungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung alle berufsmäßigen Verwender diisocyanathaltiger Produkte geschult sein. Diese Schulung muss von einem EHS-Experten persönlich oder in Form eines E-Learning absolviert werden und endet mit einer Prüfung und der Verleihung eines Zeugnisses mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Die Bescheinigung ist bei Bedarf vorzulegen. 

Verschiedene Verbände bieten solche Schulungen ab Februar 2022 an. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Sie aktiv benachrichtigen, sobald ein konkretes Schulungsdokument oder eine bestimmte Institution verfügbar ist. 


Wir sind vorbereitet!

Wir bereiten uns auf neue Regelungen vor und beraten Sie gern zur Anwendung unserer Produkte. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ISOPA und ALIPA, der europäischen Herstellerverbände für Isocyanate.


Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie bei Bedarf über vorhandene Ersatzprodukte oder die notwendigen Schulungen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren technischen Verkaufsberater.


Weitere Informationen im Internet?

Den genauen Gesetzestext in Ihrer Landessprache finden sie unter:

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/

Zusätzliche Hinweise der Herstellerverbände für Isocyanate finden Sie im Netz: 

safeusediisocyanates.eu/de/

+49 2323 1706–0